Tuning und TÜV
TÜV und Tuning – Das musst du über die neue Teiletypgenehmigung wissen
Das Thema TÜV und Tuning wird schnell relevant, wenn du die Leistung deines Fahrzeugs steigern möchtest. Solange du auf öffentlichen Straßen unterwegs bist und nicht nur Rennen fährst oder den Wagen über die eigene Auffahrt schiebst, benötigst du die entsprechenden Papiere, um legal unterwegs zu sein.
So unterschiedlich wie die Tuning-Optionen, so kompliziert waren früher auch die Richtlinien in Sachen Zulassung und Eintragung. Am 20. Juni 2025 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) jedoch erhebliche Änderungen vorgenommen, die großen Einfluss auf die Tuning-Welt haben. Auf dieser Seite findest du deshalb alle aktuellen Infos rund um das Thema Tuning und TÜV.
Achtung: Die Gesetzesänderung ist noch so neu, dass es für bestimmte Fälle bisher keine finale Lösung gibt. Solltest du dir unsicher sein, ob dein Tuning-Projekt machbar ist, schreib uns gern im Chat an. Wir finden sicher eine Lösung.
- 1. Die wichtigsten Infos in kurz und knackig:
- 2. Was bedeutet überhaupt „mit TÜV“?
- 3. Was ist die Teiletypgenehmigung (TTG)?
- 4. Was ist eine ECE-Zulassung?
- 5. Was ändert sich für Tuner durch die TTG?
- 6. Tuning-Parts mit TÜV von BAR-TEK®
- 7. Was passiert, wenn ich bereits über eine Allgemeine Betriebserlaubnis verfüge?
- 8. Was passiert, wenn ich Parts mit Teilegutachten verbaut habe?
- 9. Wann brauche ich eine Einzelabnahme?
Die wichtigsten Infos in kurz und knackig:
- Die Teiletypgenehmigung (TTG) ersetzt oder erweitert ab sofort die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).
- Teile mit TTG sind eintragungsfrei.
- Eine bestehende ABE bleibt gültig und kann erweitert werden.
- Teilegutachten für bereits verbaute Teile bleiben gültig.
- Ab dem 20. Juni 2028 sind neue Teile mit altem Teilegutachten nur noch nach Einzelabnahme gültig.
- Alle Tuningparts mit TÜV sind bei BAR-TEK® eintragungsfrei.
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Die TTG findet EU-weit Anerkennung, obwohl sie ein nationales deutsches Dokument ist.
In der Schweiz gilt die TTG nicht, hier braucht es eigene Gutachten.
Was bedeutet überhaupt „mit TÜV“?
Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich der Ausdruck „mit TÜV“ durchgesetzt, um auszudrücken, dass die entsprechenden Tuningteile und Umbauten an Fahrzeugen legal sind. Dies wird seit dem 20. Juni 2025 durch die nationale Teiletypgenehmigung (TTG) umgesetzt. Diese Genehmigung bestätigt, dass die jeweiligen Produkte den gesetzlichen Standards genügen. Teile, für die auch bisher die Einzelabnahme Pflicht war, werden auch künftig die Einzelbetriebserlaubnis benötigen.
Was ist die Teiletypgenehmigung (TTG)?
Die Teiletypgenehmigung (TTG) muss von Herstellern beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) beantragt werden. Sie ersetzt oder ergänzt die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und löst auch das ehemalige Teilegutachten vollständig ab. Die TTG bezieht sich immer auf Produkte desselben Typs; Hersteller können also eine beliebige Anzahl identischer Produkte herstellen, welche dann alle über die Teiletypgenehmigung verfügen.
Zweck der Teiletypgenehmigung ist es, der hohen Zahl an fehlerhaften Teilegutachten entgegenzuwirken. Für die TTG gelten die gleichen aufwendigen Verfahren des KBA und auch die gleichen Anforderungen an die Hersteller wie bei der Allgemeinen Betriebserlaubnis. Hierfür wurde das Prüfverfahren im Vergleich zu den ehemaligen Teilegutachten enorm erweitert, weshalb auch die frühere Anbauabnahmepflicht erlischt, da dies zum Genehmigungsprozess gehört. Es dürfen nur noch vom KBA benannte Stellen die Typengenehmigungen ausstellen, um die geforderte Qualität zu gewährleisten.
Du erkennst die mit TTG genehmigten Tuning-Parts an der sechsstelligen Kennzeichnung „KBA XXXXXX“.
Hinweis für Österreich und die Schweiz:
Die TTG ist zwar ein nationales deutsches Dokument, welches jedoch EU-weit anerkannt wird.
„Die Mindeststandards leiten sich aus Rechtsakten der Europäischen Union, der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) und nationalen Verordnungen wie der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie der Fahrzeugteileverordnung (FzTV) ab.“ (Quelle: KBA)
Für eine hundertprozentige Rechtssicherheit in der Schweiz sind eigene Gutachten nötig, die wir für dich als nächstes angehen.
Was ist eine ECE-Zulassung?
Das ECE-Prüfzeichen, auch als ECE-Zulassung oder ECE-Kennzeichen bezeichnet, ist ebenfalls eine einheitliche Typengenehmigung, die jedoch in ganz Europa und sogar weiteren Ländern zulässig ist. Mit der ECE-Zulassung benötigst du ebenfalls keine Eintragung oder ABE und bist absolut legal unterwegs.
Ein ECE-Kennzeichen erkennst du an einem Kreis, in dem ein großes „E“ in Verbindung mit einer Zahl steht. Die Zahl zeigt das jeweilige Land an, in dem die Prüfung stattgefunden hat. Die 1 steht beispielsweise für Deutschland, 12 für Österreich und 14 für die Schweiz.
Übrigens: Wir haben alle unsere Zündspulen prüfen lassen und sind nun der erste und einzige Anbieter von Zündspulen mit ECE-Zulassung:
Tuning-Parts mit TÜV von BAR-TEK®
Es ist kein Geheimnis, dass wir den Anspruch haben, uns und unsere Produkte stetig zu verbessern. Dazu gehört auch, dir bei der Umsetzung deiner Tuning-Projekte unter die Arme zu greifen und dir schnellstmöglich die besten Innovationen an die Hand zu geben. Auch in Sachen TÜV konnten wir nicht warten und haben als erster Shop High-Performance-Zündspulen mit ECE-Zulassung und Öl-Catchtank-Kits mit TÜV (Teilegutachten) im Sortiment. Dazu kommen eine Reihe anderer Tuningparts mit TÜV, darunter eine offene Ansaugung, PCV Fix, Ansaugschläuche, Druckrohre und mehr.
Da wir unsere Parts immer in Kombination miteinander testen, können sie auch in Kombi gefahren werden, ohne dass die ABE erlischt. Möchtest du auf der sicheren Seite sein, solltest du deshalb immer unsere TÜV-Parts miteinander kombinieren. Neben der rechtlichen Seite hat dies auch den Vorteil, dass du perfekt aufeinander abgestimmte Parts hast, die für ordentlich mehr Leistung sorgen.
BAR-TEK® Ehrensache: Wir arbeiten ständig daran, neue Produkte für dich zu entwickeln und nach neuesten Standards zu genehmigen. Wir arbeiten außerdem mit den renommiertesten technischen Diensten und den modernsten Messgeräten, damit du immer sicher und zu 100 % legal im Straßenverkehr unterwegs bist.
Was passiert, wenn ich bereits über eine Allgemeine Betriebserlaubnis verfüge?
Deine bestehende ABE behält ihre Gültigkeit und kann erweitert werden. Du kannst jedoch nicht im Zuge einer Erweiterung von einer ABE auf die TTG wechseln. Seit Juni 2024 erteilt das KBA keine ABE mehr.
Wann brauche ich eine Einzelabnahme?
Eine Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO, auch Einzelabnahme genannt, benötigst du immer dann, wenn dein Fahrzeug oder verbaute Teile zu keinem genehmigten Typ gehören. Dazu zählen Eigenbauten oder Fahrzeuge, deren ABE nach bautechnischen Veränderungen erloschen ist. Auch die Kombination mancher Tuningteile, welche einzeln über ein Teileguthaben verfügen, kann eine Einzelabnahme erfordern. Was in Zukunft passiert, wenn mehrere Teile mit Teiletypgenehmigungen verbaut sind, ist noch unklar. Es ist möglich, dass in bestimmten Fällen auch hier eine Einzelabnahme nötig wird.