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Nahaufnahme einer BAR-TEK Carbon-Motorabdeckung im Motorraum, kombiniert mit blauem B-Logo und E1-Prüfzeichen
Ratgeber
Teile-Ratgeber

Tuning und TÜV

Alles, was du wissen musst
von
Bartek Bartoszewicz
Tuning-Profi

TÜV und Tuning – Das musst du über die neue Teiletypgenehmigung wissen

Das Thema TÜV und Tuning wird schnell relevant, wenn du die Leistung deines Fahrzeugs steigern möchtest. Solange du auf öffentlichen Straßen unterwegs bist und nicht nur Rennen fährst oder den Wagen über die eigene Auffahrt schiebst, benötigst du die entsprechenden Papiere, um legal unterwegs zu sein. 

So unterschiedlich wie die Tuning-Optionen, so kompliziert waren früher auch die Richtlinien in Sachen Zulassung und Eintragung. Am 20. Juni 2025 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) jedoch erhebliche Änderungen vorgenommen, die großen Einfluss auf die Tuning-Welt haben. Auf dieser Seite findest du deshalb alle aktuellen Infos rund um das Thema Tuning und TÜV.


Achtung: Die Gesetzesänderung ist noch so neu, dass es für bestimmte Fälle bisher keine finale Lösung gibt. Solltest du dir unsicher sein, ob dein Tuning-Projekt machbar ist, schreib uns gern im Chat an. Wir finden sicher eine Lösung.


All unsere Tuning-Parts mit TÜV

Die wichtigsten Infos zu den neuen TÜV-Regeln:

  • Die Teiletypgenehmigung (TTG) ersetzt oder erweitert ab sofort die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).
  • Teile mit TTG sind eintragungsfrei.
  • Eine bestehende ABE bleibt gültig und kann erweitert werden.
  • Teilegutachten für bereits verbaute Teile bleiben gültig.
  • Ab dem 20. Juni 2028 sind neue Teile mit altem Teilegutachten nur noch nach Einzelabnahme gültig.
  • Viele Tuningparts mit TÜV sind bei BAR-TEK® eintragungsfrei.
  • Die TTG findet EU-weit Anerkennung, obwohl sie ein nationales deutsches Dokument ist.
  • In der Schweiz gilt die TTG nicht, hier braucht es eigene Gutachten.

Was bedeutet überhaupt „mit TÜV“?

Runde blaue Parkscheibe mit schwarzer Zeitskala und großem B-Logo in der Mitte, geeignet für Auto und Kfz

Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich der Ausdruck „mit TÜV“ durchgesetzt, um auszudrücken, dass die entsprechenden Tuningteile und Umbauten an Fahrzeugen legal sind. Dies wird seit dem 20. Juni 2025 durch die nationale Teiletypgenehmigung (TTG) umgesetzt. Diese Genehmigung bestätigt, dass die jeweiligen Produkte den gesetzlichen Standards genügen. Teile, für die auch bisher die Einzelabnahme Pflicht war, werden auch künftig die Einzelbetriebserlaubnis benötigen.

Was ist die Teiletypgenehmigung (TTG)?

Die Teiletypgenehmigung (TTG) muss von Herstellern beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) beantragt werden. Sie ersetzt oder ergänzt die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und löst auch das ehemalige Teilegutachten vollständig ab. Die TTG bezieht sich immer auf Produkte desselben Typs; Hersteller können also eine beliebige Anzahl identischer Produkte herstellen, welche dann alle über die Teiletypgenehmigung verfügen.

Zweck der Teiletypgenehmigung ist es, der hohen Zahl an fehlerhaften Teilegutachten entgegenzuwirken. Für die TTG gelten die gleichen aufwendigen Verfahren des KBA und auch die gleichen Anforderungen an die Hersteller wie bei der Allgemeinen Betriebserlaubnis. Hierfür wurde das Prüfverfahren im Vergleich zu den ehemaligen Teilegutachten enorm erweitert, weshalb auch die frühere Anbauabnahmepflicht erlischt, da dies zum Genehmigungsprozess gehört. Es dürfen nur noch vom KBA benannte Stellen die Typengenehmigungen ausstellen, um die geforderte Qualität zu gewährleisten.

Du erkennst die mit TTG genehmigten Tuning-Parts an der sechsstelligen Kennzeichnung „KBA XXXXXX“.


Hinweis für Österreich und die Schweiz:

Die TTG ist zwar ein nationales deutsches Dokument, welches jedoch EU-weit anerkannt wird. 

„Die Mindeststandards leiten sich aus Rechtsakten der Europäischen Union, der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) und nationalen Verordnungen wie der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie der Fahrzeugteileverordnung (FzTV) ab.“ (Quelle: KBA)

Für eine hundertprozentige Rechtssicherheit in der Schweiz sind eigene Gutachten nötig, die wir für dich als nächstes angehen.

Übersicht über die neuen TÜV-Regeln im Tuning

Was ist eine ECE-Zulassung?

Das ECE-Prüfzeichen, auch als ECE-Zulassung oder ECE-Kennzeichen bezeichnet, ist ebenfalls eine einheitliche Typengenehmigung, die jedoch in ganz Europa und sogar weiteren Ländern zulässig ist. Mit der ECE-Zulassung benötigst du ebenfalls keine Eintragung oder ABE und bist absolut legal unterwegs.

Ein ECE-Kennzeichen erkennst du an einem Kreis, in dem ein großes „E“ in Verbindung mit einer Zahl steht. Die Zahl zeigt das jeweilige Land an, in dem die Prüfung stattgefunden hat. Die 1 steht beispielsweise für Deutschland, 12 für Österreich und 14 für die Schweiz.

Übrigens: Wir haben alle unsere Zündspulen prüfen lassen und sind nun der erste und einzige Anbieter von Zündspulen mit ECE-Zulassung:

Mehrere rote und eine blaue Zündspule in unterschiedlichen Bauformen als Kfz-Ersatzteile auf dunkler Werkbank arrangiert.
Schwarzes E1-Prüfzeichen in Kreisform als Kennzeichnung für zugelassene Fahrzeugteile im Straßenverkehr

Tuning-Parts mit TÜV von BAR-TEK®

Was passiert, wenn ich bereits über eine Allgemeine Betriebserlaubnis verfüge?

Deine bestehende ABE behält ihre Gültigkeit und kann erweitert werden. Du kannst jedoch nicht im Zuge einer Erweiterung von einer ABE auf die TTG wechseln. Seit Juni 2024 erteilt das KBA keine ABE mehr.

Wann brauche ich eine Einzelabnahme?

Eine Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO, auch Einzelabnahme genannt, benötigst du immer dann, wenn dein Fahrzeug oder verbaute Teile zu keinem genehmigten Typ gehören. Dazu zählen Eigenbauten oder Fahrzeuge, deren ABE nach bautechnischen Veränderungen erloschen ist. Auch die Kombination mancher Tuningteile, welche einzeln über ein Teileguthaben verfügen, kann eine Einzelabnahme erfordern. Was in Zukunft passiert, wenn mehrere Teile mit Teiletypgenehmigungen verbaut sind, ist noch unklar. Es ist möglich, dass in bestimmten Fällen auch hier eine Einzelabnahme nötig wird.

Bartek Bartoszewicz
Tuning-Profi
Sein erstes Auto war ein 1er Polo mit 40er Weber Doppelvergaser und 129 PS. Sein zweites ein Audi 50. Heute tunt Bartek Lamborghinis auf 1000 PS. Schon als kleiner Junge baute Bartek Fahrzeuge auseinander und setzte alles wieder besser zusammen. Das Abitur schrieb er mit Öl an den Fingern. Der gelernte KFZ-Mechaniker mit Schwerpunkt Motoren und Getriebebau wollte unbedingt zum Motorsport. In seinen 10 Jahren bei der Formal 1 betreute er 73 Rennen, unter anderem als Motorenmechaniker von Ralf Schumacher bei Toyota. Seit 2010 widmet er sich voll und ganz seiner Firma BAR-TEK® und hilft seinen Kunden, VW- und Audi-Motoren zur Höchstleistung zu bringen.
Expert in
Motor
Getriebe
BAR-TEK® hautnah

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