Unser Team aus erfahrenen Motorsport-Profis entwickelt viele unserer Tuningteile in unserer Werkstatt, der Area 51, selbst. Jeder Artikel wird auf unserem internen Leistungsprüfstand so lange geprüft und weiterentwickelt, bis er unseren hohen Ansprüchen gerecht wird. Außerdem durchläuft auch jedes neue Produkt externer Hersteller unsere Qualitätskontrolle und kommt erst in den Shop, wenn wir es in den Autos unserer eigenen Mütter verbauen würden. Unsere Qualitäts- und Sicherheitsstandards werden auf diese Weise permanent erhöht.
3 Jahre Garantie
3 Jahre Garantie
Garantiebedingungen für BAR-TEK®- und Turbo-Total-Produkte
Unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gewähren wir eine freiwillige Garantie von drei Jahren auf unsere BAR-TEK®-Produkte und Performance-Turbolader der Marke Turbo-Total. Diese Garantie deckt Material- und Herstellungsfehler ab. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers („Garantienehmer“) bleiben durch diese Garantie unberührt.
1. Beginn der Garantie:
Die Garantie tritt ab dem Kaufdatum in Kraft.
2. Ausschluss der Garantie:
Die Garantie entfällt bei unsachgemäßem Gebrauch und insbesondere in folgenden Fällen:
Unsachgemäßer Einbau oder Wartung.
Öffnung des Turboladers oder Entfernung von Plomben.
Falsche Abstimmung des Motors, wie z. B. durch zu hohen Ladedruck oder zu hohe Abgastemperatur.
Verwendung ungeeigneter oder falscher Schmiermittel.
Schäden durch das Eindringen von Fremdkörpern.
Undichtigkeiten im Ladedrucksystem.
Verunreinigungen im Öl.
Verstopfte Motorentlüftung.
Erhöhter Abgasgegendruck.
Unzureichende Dimensionierung der Ansaugung oder weiterer Bauteile.
Diebstahl, Unfälle oder Überschwemmungen.
Überschreiten der maximalen zulässigen Turbodrehzahl.
Ausgenommen aus der dreijährigen Garantie sind unsere Rennmoteren.
3. Leistung im Garantiefall:
Im Garantiefall haben wir das Recht, das mangelhafte Teil entweder zu ersetzen oder instand zusetzen. Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche werden nicht gewährt. Ansprüche des Garantienehmers wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens unsererseits, unserer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter sowie Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.
4. Keine Übertragung der Garantie:
Die Garantie gilt ausschließlich für den Erstkäufer oder die Erstkäuferin. Sie gilt insbesondere nicht im Falle des Weiterverkaufs oder einer Weiterschenkung.
5. Anzeige und Abwicklung des Garantiefalls:
Material- und Herstellungsfehler, die unter die Garantie fallen, sind innerhalb der Garantiezeit zu melden. Der Garantiefall ist innerhalb eines Monats nach dessen Eintritt in Textform (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) anzuzeigen. Zur Fristwahrung ist der Zugang der Mitteilung bei uns entscheidend.
Ist die Reparatur oder der Ersatz durch die Garantie abgedeckt, trägt der Kunde die Kosten des Versands an den Garantiegeber und zurück.
Im Falle eines nicht durch die Garantie abgedeckten Fehlers trägt der Garantienehmer die Kosten der Reparatur. Wir werden in diesem Fall den Garantienehmer informieren und eine Kostenschätzung für die Reparatur mitteilen. Die Reparatur wird nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Garantienehmers durchgeführt.
Unser Team aus erfahrenen Motorsport-Profis entwickelt viele unserer Tuningteile in unserer Werkstatt, der Area 51, selbst. Jeder Artikel wird auf unserem internen Leistungsprüfstand so lange geprüft und weiterentwickelt, bis er unseren hohen Ansprüchen gerecht wird. Außerdem durchläuft auch jedes neue Produkt externer Hersteller unsere Qualitätskontrolle und kommt erst in den Shop, wenn wir es in den Autos unserer eigenen Mütter verbauen würden. Unsere Qualitäts- und Sicherheitsstandards werden auf diese Weise permanent erhöht.
3 Jahre Garantie
3 Jahre Garantie
Garantiebedingungen für BAR-TEK®- und Turbo-Total-Produkte
Unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gewähren wir eine freiwillige Garantie von drei Jahren auf unsere BAR-TEK®-Produkte und Performance-Turbolader der Marke Turbo-Total. Diese Garantie deckt Material- und Herstellungsfehler ab. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers („Garantienehmer“) bleiben durch diese Garantie unberührt.
1. Beginn der Garantie:
Die Garantie tritt ab dem Kaufdatum in Kraft.
2. Ausschluss der Garantie:
Die Garantie entfällt bei unsachgemäßem Gebrauch und insbesondere in folgenden Fällen:
Unsachgemäßer Einbau oder Wartung.
Öffnung des Turboladers oder Entfernung von Plomben.
Falsche Abstimmung des Motors, wie z. B. durch zu hohen Ladedruck oder zu hohe Abgastemperatur.
Verwendung ungeeigneter oder falscher Schmiermittel.
Schäden durch das Eindringen von Fremdkörpern.
Undichtigkeiten im Ladedrucksystem.
Verunreinigungen im Öl.
Verstopfte Motorentlüftung.
Erhöhter Abgasgegendruck.
Unzureichende Dimensionierung der Ansaugung oder weiterer Bauteile.
Diebstahl, Unfälle oder Überschwemmungen.
Überschreiten der maximalen zulässigen Turbodrehzahl.
Ausgenommen aus der dreijährigen Garantie sind unsere Rennmoteren.
3. Leistung im Garantiefall:
Im Garantiefall haben wir das Recht, das mangelhafte Teil entweder zu ersetzen oder instand zusetzen. Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche werden nicht gewährt. Ansprüche des Garantienehmers wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens unsererseits, unserer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter sowie Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.
4. Keine Übertragung der Garantie:
Die Garantie gilt ausschließlich für den Erstkäufer oder die Erstkäuferin. Sie gilt insbesondere nicht im Falle des Weiterverkaufs oder einer Weiterschenkung.
5. Anzeige und Abwicklung des Garantiefalls:
Material- und Herstellungsfehler, die unter die Garantie fallen, sind innerhalb der Garantiezeit zu melden. Der Garantiefall ist innerhalb eines Monats nach dessen Eintritt in Textform (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) anzuzeigen. Zur Fristwahrung ist der Zugang der Mitteilung bei uns entscheidend.
Ist die Reparatur oder der Ersatz durch die Garantie abgedeckt, trägt der Kunde die Kosten des Versands an den Garantiegeber und zurück.
Im Falle eines nicht durch die Garantie abgedeckten Fehlers trägt der Garantienehmer die Kosten der Reparatur. Wir werden in diesem Fall den Garantienehmer informieren und eine Kostenschätzung für die Reparatur mitteilen. Die Reparatur wird nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Garantienehmers durchgeführt.
1.8T Ansaugkit in 3 Zoll für Garrett GT28/GT30 Turbo für quer eingebaute Motoren wie z.B. Golf 1.8t, Audi S3, Audi A3 1.8T usw.
Passt nur bei Stauaufladungskrümmern (kein Top-mount) und bei folgenden Turboladern: GT28RS/GT2871R/GT3071R und natürlich den GTX Turbos.
Das Ansaugkit verbindet den Garrett Turbolader mit dem Luftmassenmesser und besitzt 3 Anschlüsse für das N75, Entlüftung Kurbeltrieb und für das Blow off.
Nur geeignet für 70mm Luftmassenmesser. (Es kann natürlich auch ein anderer Reduzierschlauch verwendet werden bei anderen Durchmessern des LMM.)
Je nach Art des Turbokrümmers sind Anpassungsarbeiten nötig.
1.8T Ansaugkit in 3 Zoll für Garrett GT28/GT30 Turbo für quer eingebaute Motoren wie z.B. Golf 1.8t, Audi S3, Audi A3 1.8T usw.
Passt nur bei Stauaufladungskrümmern (kein Top-mount) und bei folgenden Turboladern: GT28RS/GT2871R/GT3071R und natürlich den GTX Turbos.
Das Ansaugkit verbindet den Garrett Turbolader mit dem Luftmassenmesser und besitzt 3 Anschlüsse für das N75, Entlüftung Kurbeltrieb und für das Blow off.
Nur geeignet für 70mm Luftmassenmesser. (Es kann natürlich auch ein anderer Reduzierschlauch verwendet werden bei anderen Durchmessern des LMM.)
Je nach Art des Turbokrümmers sind Anpassungsarbeiten nötig.